So rechnen wir
Einfach, aber transparent.
Die drei Steuersätze stammen aus einem öffentlich berichteten, angepassten BMF-Eckpunktepapier. Sie sind weder Gesetz noch politisch beschlossen. Für die einfache Bedienung ordnen wir jeder Getränkekategorie einen offengelegten typischen Modellwert zu. Das ist kein Marktmittelwert und kann für einzelne Produkte abweichen.
Hinterlegte Modellwerte anzeigen
Der Rechner zeigt bewusst ein oberes Belastungsszenario mit 100 % Preisweitergabe. Eine internationale Meta-Analyse zu bereits eingeführten Getränkesteuern ermittelte im Mittel 82 % Preisweitergabe, bei sehr großer Streuung. Die tatsächliche Weitergabe kann daher niedriger oder höher ausfallen.
Grenzen der Rechnung
Szenario, keine Preisprognose.
Die Rechnung unterstellt unveränderte Produkte und einen unveränderten Wochenverbrauch. Hersteller können Rezepturen ändern, Händler können die Steuer unterschiedlich weitergeben und Haushalte können ihr Kaufverhalten anpassen. All das kann die tatsächliche Belastung deutlich verändern.
Im angepassten Arbeitsstand ausgenommen sind reine Fruchtsäfte und Fruchtsaftkonzentrate, Milch und Milchmischgetränke, alkoholfreies Bier, alkoholfreier Wein und alkoholfreier Schaumwein. Zero- und Light-Getränke ohne Zucker werden nicht berechnet. Sirup und Konzentrate bleiben wegen des noch offenen Tarifs ebenfalls außen vor. Die endgültige Abgrenzung kann sich weiter ändern.
Die Getränkemengen werden nicht dauerhaft gespeichert. Nur wenn ihr den freiwilligen Haken setzt, wird der errechnete Jahresbetrag mit einer zufälligen Kennung an den Aktionszähler übertragen. Beim Teilen steht nur der errechnete Betrag im persönlichen Ergebnislink; die Getränkemengen bleiben im Browser.
Quellenstand: 28. August 2026 · Bundestag: politischer Plan · EY: angepasstes Eckpunktepapier, Tarif und Ausnahmen · JAMA Network Open: Preisweitergabe und Absatz